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Makler-Leads: Eigentümer-Anfragen für Immobilienmakler

Für Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO ist auf auftraege-sofort.de ein Markt für Makler-Leads von Eigentümern mit Verkaufswunsch in Vorbereitung, er ist noch nicht live. Wir handeln dabei als Tippgeber: Wir stellen mit Einwilligung des Eigentümers nur den Kontakt her, die Maklerleistung erbringen Sie. Preise und Starttermin stehen noch nicht fest.

Für einen Immobilienmakler ist der Eigentümer, der verkaufen will, der Anfang jedes Geschäfts. Ohne Objekt keine Vermarktung, ohne Vermarktung keine Provision. Viele Makler investieren deshalb in Werbung, Bewertungsrechner oder Wurfsendungen, um Eigentümer früh zu erreichen. Auf auftraege-sofort.de bereiten wir einen anderen Weg vor: Makler-Leads, bei denen Eigentümer, die über einen Verkauf nachdenken, ihr Objekt selbst beschreiben, und Makler aus der Region diese Anfrage zu einem festen Preis kaufen können. Die Branche Immobilien ist in Vorbereitung und noch nicht live, Preise und Starttermin stehen noch nicht fest. Diese Seite erklärt das geplante Modell und den rechtlichen Rahmen.

Was eine Eigentümer-Anfrage enthalten soll

Vor dem Kauf sollen Sie diese Angaben ohne Personendaten sehen:

Name, Anschrift des Objekts und Kontaktdaten erhalten Sie erst nach dem Kauf. Der Eigentümer erfährt, welches Maklerbüro sich bei ihm meldet.

Der rechtliche Rahmen nach § 34c GewO

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will, braucht nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Welche Stelle zuständig ist, regeln die Länder unterschiedlich. Teilnehmen sollen deshalb nur Maklerbüros, die ihre Erlaubnis bei der Anmeldung nachweisen.

Unsere eigene Rolle ist die eines Tippgebers. Die IHK Region Stuttgart grenzt das so ab: Ein bloßer Tippgeber fällt selbst bei gewerbsmäßigem Handeln nicht unter § 34c GewO, wenn er lediglich den Kontakt zu einem Makler herstellt und sein Provisionsanspruch nicht an einen erfolgreichen Vertragsabschluss geknüpft ist. Dieselbe Seite warnt: Eine erlaubnispflichtige Vermittlung liegt schon vor, wenn durch die Tätigkeit der Abschluss des Vertrages auch nur vorbereitet wird. Auch der Nachweismakler, der einen bisher unbekannten Interessenten oder ein Objekt samt künftigem Vertragspartner benennt, braucht die Erlaubnis.

Daraus folgen klare Grenzen für das Modell:

Einwilligung des Eigentümers

Eine Anfrage darf nur an Sie gehen, wenn der Eigentümer der Weitergabe zugestimmt hat. Das betrifft zwei Ebenen. Datenschutzrechtlich braucht die Weitergabe eine Rechtsgrundlage, hier die Einwilligung. Sie muss für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegeben sein (Art. 4 Nr. 11 DSGVO), und wer sich auf sie stützt, muss sie nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Wettbewerbsrechtlich ist ein Werbeanruf bei einem Verbraucher nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Nach § 7a UWG muss das werbende Unternehmen diese Einwilligung dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren.

Geplant ist deshalb: Der Eigentümer kreuzt im Formular ausdrücklich an, dass ein Makler aus seiner Region ihn anrufen darf. Nach dem Kauf erhalten Sie mit den Kontaktdaten auch den Nachweis dieser Einwilligung mit Zeitpunkt und Wortlaut, damit Sie Ihre eigene Dokumentationspflicht erfüllen können. Welche Fragen beim Kauf von Anfragen rechtlich zählen, beschreibt der Ratgeber Leads kaufen und DSGVO.

Bestellerprinzip: Vermietung und Verkauf unterscheiden sich

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip. Nach § 2 Abs. 1a WoVermRG darf der Wohnungsvermittler vom Wohnungssuchenden kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn er den Auftrag zum Anbieten der Wohnung ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden einholt. In der Praxis zahlt damit meist der Vermieter, der den Makler beauftragt.

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gelten die §§ 656a bis 656d BGB:

Für Sie heißt das: Beauftragt Sie der Eigentümer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses und kauft ein Verbraucher, bleibt der Eigentümer mindestens zur Hälfte der Provision verpflichtet. Er ist damit Ihr eigentlicher Auftraggeber. Deshalb sind zum Start Verkaufsanfragen geplant.

Was Sie erwarten können und was nicht

Eine gekaufte Anfrage ist ein Kontakt zu einem Eigentümer, der über einen Verkauf nachdenkt. Ob daraus ein Maklerauftrag wird, hängt von Ihrem Gespräch, Ihrer Marktkenntnis und Ihrem Angebot ab. Manche Eigentümer sprechen mit mehreren Maklern, manche verschieben den Verkauf. Darauf haben weder Sie noch wir Einfluss.

Der Vorteil liegt darin, dass Sie vor dem Kauf sehen, ob Objektart und Region zu Ihrem Bestand passen, und nur für Anfragen zahlen, die Sie bewusst auswählen. Wie das Prinzip in einer laufenden Branche aussieht, zeigt reparatur-auftraege.de: Dort kaufen Werkstätten Reparaturanfragen, die sie vorher ohne Personendaten sehen, zu einem Preis, der alle 5 Werkminuten sinkt, exklusiv für den ersten Käufer (So funktioniert der Markt). Wie sich ein solcher Kauf gegen Werbung rechnet, zeigt der Ratgeber Leads kaufen statt Werbung bezahlen.

Vormerken für Immobilien

Wenn Sie als Makler mit Erlaubnis nach § 34c GewO teilnehmen möchten, tragen Sie sich in die Vormerkliste ein und wählen Sie die Branche Immobilien. Wir melden uns, sobald in Ihrer Region genug Eigentümer-Anfragen eingehen. Die Vormerkung ist unverbindlich und kostet nichts. Die Prüfung, ob das Modell zu Ihrer Erlaubnis und Ihren Verträgen passt, ersetzt diese Seite nicht. Lassen Sie Einzelfragen bei Bedarf anwaltlich klären.

Häufige Fragen

Wo kann ich als Makler Eigentümer-Leads kaufen?

Auf auftraege-sofort.de ist die Branche Immobilien in Vorbereitung und noch nicht live. Makler mit Erlaubnis nach § 34c GewO können sich unverbindlich vormerken und erfahren zuerst, wann es losgeht.

Brauche ich für die Teilnahme eine Erlaubnis nach § 34c GewO?

Ja. Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke oder Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit dazu nachweist, braucht diese Erlaubnis. Teilnehmen sollen nur Makler, die sie vorlegen.

Braucht auftraege-sofort.de selbst eine Maklererlaubnis?

Nach Auskunft der IHK Region Stuttgart fällt ein bloßer Tippgeber, der nur den Kontakt zu einem Makler herstellt und dessen Vergütung nicht vom Vertragsabschluss abhängt, nicht unter § 34c GewO. Darauf ist das Modell ausgelegt: fester Preis je Anfrage, keine Beteiligung an der Provision, keine Tätigkeit zum Objekt.

Darf ich einen Eigentümer aus einem gekauften Lead anrufen?

Ein Werbeanruf bei einem Verbraucher ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig, und Sie müssen diese nach § 7a UWG dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren. Geplant ist, dass Sie den Nachweis der Einwilligung mit dem Kontakt erhalten.

Was kostet ein Makler-Lead?

Das steht noch nicht fest. Geplant ist ein fester Preis je Anfrage, der mit der Zeit sinkt, ohne Abo und ohne Beteiligung an Ihrer Provision.

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Wir öffnen neue Branchen, sobald genug Anfragen da sind.

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